Allgemein:

Die Ausbildung zum Fußpfleger wird seit Jahrzehnten in unterschiedlichsten Umfang und Inhalt angeboten. Die Ausbildungszeiträume schwanken von 3 Tagen bis zu ca. 6 Monaten (aber in Teilzeit). Nach Absolvierung solcher Lehrgänge bezeichnen sich einige Fußpfleger u.a. aus werbetechnischen Gründen, als medizinische Fußpfleger, obwohl dieser Begriff für die Vollzeit (2Jahre) ausgebildeten Fußpfleger geschützt sein sollte.

Gerade die Diabetiker sind angewiesen, daß medizinische Fußpfleger mit entsprechender fachlicher Ausbildung die Behandlungen am Fuß vornehmen. Die speziellen Belange eines Diabetiker kann man wohl nicht an einigen Tagen erlernen!

Medizinischer Fußpfleger darf sich nennen, wer u.a. entsprechend dem Podologengesetz eine zweijährige (Vollzeit!) staatlich anerkannte Ausbildung absolviert und das Staatsexamen dafür erhalten hat.

Die Übergänge bzw. Grenzen....

.....zur kosmetischen Fußpflege werden aber immer fließend sein, denn ein gesunder Fuß erfordert vor allem eine regelmäßige unterstützende Körperpflege, welche den Fuß unbedingt einschließen sollte.